Ab 1. September dürfen nur noch Geräte mit einer Leistung von unter 1.600 Watt in Verkehr gebracht werden. Das Energielabel sorgt für mehr Transparenz bei Bodenpflege-Geräten.
Die Europäische Union (EU) führt ab 1. September 2014 ein Energie-Label für Staubsauger ein. Dies dient zur Orientierung und erleichtert es Konsumenten, sich für ein geeignetes Produkt, ganz nach den individuellen Wünschen, zu entscheiden. Denn damit können zumindest einige Leistungsmerkmale eines Geräts, die für den persönlichen Kaufentschluss relevant sind, schnell und einfach verglichen werden. Mit einem Blick sind Werte für Energieeffizienzklasse (A-G), Reinigungsklasse auf Teppich, Reinigungsklasse auf Hartboden, Lautstäre und Staubemissionsklasse ersichtlich.
Die Gesamtbewertung zählt
Ab 1. September 2014 dürfen von den Herstellern zudem nur noch Staubsauger mit einer Leistung von unter 1.600 Watt in Verkehr gebracht werden. Der Verbrauch eines Geräts der Energieeffizienzklasse A liegt dann bei weniger als 850 Watt. Damit will die EU bis zum Jahr 2020 deutliche Energieeinsparungen erzielen und einen wesentliche Beitrag dazu leisten, die nationalen und europäischen Energie- und Klimaschutzziele zu erreichen. Der Energieverbrauch stellt allerdings nur ein Bewertungskriterium für Konsumenten dar. Entscheidend für den Kauf sind vor allem Reinigungsleistung je nach Bodenbelag oder Staubemissionsklasse (ein Indikator für saubere Ausblasluft). Nur die Kombination dieser Parameter ermöglicht die genaue Bewertung eines Produkts. Darüber hinaus müssen die Käufer auch in Zukunft auf bestimmte Ausstattungsmerkmale achten - wie z.B. im Lieferumfang enthaltenes Zubehör, ob der gewünschte Staubsauger für Allergiker geeignet ist, oder etwa die Herstellergarantie.
Die europäischen Hersteller bieten Geräte mit unterschiedlichen Technologien an, die eine ausgezeichnete Reinigungsleistung sicherstellen - auch Produkte, die nur 850 Watt Motorleistung aufweisen. Die geringe Watt-Zahl bedeutet somit nicht automatisch eine verminderte Saugkraft.
Das neue EU-Label muss ab September auf jedem neu in den Handel gebrachten Produkt angebracht sein. Geräte, die vor dem 1. September 2014 in Verkehr gebracht wurden, sind nicht mit dem EU-Label zu versehen und der Handel darf seine Bestände ohne Zeitbegrenzung verkaufen.