Eine Baubehörde kann nicht kompetent über komplexe wissenschaftliche Themen bescheiden
In einer Aussendung verlautbarte heute der wegen Amtsmissbrauch wegen eines nicht zulässigen, abschlägigen Baubescheides einer Mobilfunkstation nicht rechtskräftig verurteilte Landesrat Gerhard Köfer, dass eine Resolution verabschiedet worden sei, die Bürgermeister als erste Instanz für die Bewertung gesundheitlicher Aspekte von Mobilfunkanlagen einsetzt.
Expertise liegt bei den zuständigen Bundesbehörden
Das Forum Mobilkommunikation weist darauf hin, dass die Bewertung der gesundheitlichen Aspekte ausschließlich vom Bund vorgenommen wird – und zwar von Behörden, die zur Beurteilung dieser sehr komplexen Materie auch über das entsprechende Experten-Wissen verfügen.
Überforderung von BürgermeisterInnen und dem Gemeinderat
Dies an die Baubehörde, sprich die BürgermeisterInnen auszulagern, wäre nicht nur deshalb falsch, sondern würde auch noch zur administrativen und wissenschaftlichen Überforderung der BürgermeisterInnen und der Gemeinderäte führen.