All-in-Vereinbarungen - Anpassung bei Elternteilzeit

Eltern, Familie

Der Arbeitgeber kann ein All-in-Entgelt, mit dem Überstunden abgegolten werden, anpassen, wenn in der Elternteilzeit keine Überstunden geleistet werden.

Wie ist der All-in-Anteil zu ermitteln? 

Lösungs-Vorschlag: Die in den letzten 12 Monaten durchschnittlich geleisteten Überstunden sind heranzuziehen. Mangels anderer Vereinbarung ist der Berechnung des Wertes einer Überstunde das kollektivvertragliche Mindestentgelt zugrundezulegen (Peschek, ecolex 2014, 985 ff.).

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